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   OLG Hamm, 20.02.2006 - 18 U 40/05   

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https://dejure.org/2006,9801
OLG Hamm, 20.02.2006 - 18 U 40/05 (https://dejure.org/2006,9801)
OLG Hamm, Entscheidung vom 20.02.2006 - 18 U 40/05 (https://dejure.org/2006,9801)
OLG Hamm, Entscheidung vom 20. Februar 2006 - 18 U 40/05 (https://dejure.org/2006,9801)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berücksichtigung von Provisionsvorschüssen aus einem Handelsvertreterverhältnis bei der Berechnung der durchschnittlichen monatlichen Vergütung des Handelsvertreters; Qualifizierung von Provisionsvorschüssen als Darlehen; Eröffnung des Rechtswegs zu den ordentlichen ...

  • Judicialis

    GVG § 17 a Abs. 1; ; GVG § ... 17 a Abs. 2 S. 1; ; GVG § 17 a Abs. 2 S. 2; ; GVG § 17 a Abs. 3 S. 2; ; GVG § 17 a Abs. 5; ; ArbGG § 5; ; ArbGG § 5 Abs. 1; ; ArbGG § 5 Abs. 3; ; ArbGG § 5 Abs. 3 S. 1; ; HGB § 87 a Abs. 1; ; HGB § 87 a Abs. 3; ; HGB § 92 a

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Sachliche Zuständigkeit des Arbeitsgerichts bei Handelsvertretern gemäß § 5 Abs. 3 ArbGG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    - MLP 17 -, Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten, Provisionsvorschüsse keine Vergütung, Entgeltgrenze, Verdienstgrenze, Provisionsvorschüsse, Provisionsvorschuss

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 15.02.2005 - 5 AZB 13/04

    Arbeitnehmerbegriff - Vermögensberater

    Auszug aus OLG Hamm, 20.02.2006 - 18 U 40/05
    Auch die Zeiten in denen der Beklagte innerhalb der letzten 6 Monate nicht mehr gearbeitet haben sollte, sind in die Durchschnittsberechnung einzubeziehen (vgl. BAG NJW 2005, Seite 1146 ff.).

    Dieser gesetzgeberische Gedanke ergibt sich nach Auffassung des Senats auch aus der in § 5 Abs. 1 Arbeitsgerichtsgesetz verwandten Formulierung der sonstigen "Personen, die wegen ihrer wirtschaftlichen Unselbständigkeit als arbeitnehmerähnliche Person anzusehen sind", auf die § 5 Abs. 3 S. 1 Arbeitsgerichtsgesetz Bezug nimmt (anderer Ansicht wohl Bundesarbeitsgericht NJW 2005, Seite 1146).

  • BGH, 09.11.1995 - V ZB 27/94

    Rechtsweg für Ansprüche aufgrund besatzungsrechtlicher oder -hoheitlicher

    Auszug aus OLG Hamm, 20.02.2006 - 18 U 40/05
    Fehlt die gebotene Vorabentscheidung in erster Instanz, hat das Berufungsgericht grundsätzlich selbst in das Vorabverfahren einzutreten und auch darüber zu befinden, ob zur Wahrung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung gegen den von ihm erlassenen Beschluß die Beschwerde an den Bundesgerichtshof zuzulassen ist (vgl. BGH a.a.O. und NJW 1996, Seite 591).
  • BGH, 18.11.1998 - VIII ZR 269/97

    Aufhebung und Zurückverweisung zum Zwecke der Nachholung der Vorabentscheidung

    Auszug aus OLG Hamm, 20.02.2006 - 18 U 40/05
    Diese sich grundsätzlich aus § 17 a Abs. 5 GVG ergebende Bindungswirkung tritt indes nicht ein, wenn die Zuständigkeit des angerufenen Gerichts in erster Instanz rechtzeitig, nämlich noch vor Verhandlung der Sache gerügt worden ist und das erstinstanzliche Gericht gleichwohl nicht gem. § 17 a Abs. 3 S.2 GVG durch Beschluß eine Vorabentscheidung hierüber getroffen hat (vgl. BGH NJW 1999, Seite 651).
  • BGH, 09.12.1963 - VII ZR 113/62

    Einfirmenvertreter, Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten, Zuständigkeit des

    Auszug aus OLG Hamm, 20.02.2006 - 18 U 40/05
    Auf die insofern vom Oberlandesgericht Frankfurt herangezogene Entscheidung des BGH NJW 1964, Seite 497 f. lässt sich diese abweichende Rechtsauffassung indes nicht stützen.
  • OLG Hamm, 04.07.2005 - 18 W 25/05

    Zuständigkeit der ordentlichen Gerichtsbarkeit oder der Arbeitsgerichtsbarkeit;

    Auszug aus OLG Hamm, 20.02.2006 - 18 U 40/05
    Da der Senat in seinen Beschlüssen vom 04.07.2005 - 18 W 25/05 - und vom 22.08.2005 - 18 W 10/05 - in völlig gleichgelagerten Fällen die Rechtswegeproblematik wie im jetzigen Streitfall entschieden und die Rechtsbeschwerde an den Bundesgerichtshof zugelassen hat, wobei die insofern durch die Zulassung der Rechtsbeschwerde begünstigte Klägerin hiervon keinen Gebrauch gemacht hat, erschien es dem Senat nicht angezeigt, erneut die Rechtsbeschwerde zugunsten der Klägerin zuzulassen.
  • OLG Frankfurt, 30.12.2004 - 17 W 74/04

    Zulässigkeit des Rechtswegs zu den Zivilgerichten für Ansprüche eines

    Auszug aus OLG Hamm, 20.02.2006 - 18 U 40/05
    Den dieser Auffassung des Senats entgegenstehenden Entscheidungen des Oberlandesgerichts Frankfurt vom 30.12.2004 - 17 W 74/04 - und des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts vom 03.05.2005 - 16 W 119/04 - folgt der Senat aus folgenden Gründen nicht:.
  • BGH, 28.06.2011 - VIII ZB 91/10

    Rechtswegabgrenzung für eine Provisionsrückzahlungsklage gegen einen

    Im vorliegenden Verfahren hat das Oberlandesgericht Hamm dagegen - anders als in seinen Beschlüssen vom 4. Juli 2005, 20. Februar 2006 und 4. Februar 2010 (18 W 25/05, 18 U 40/05 und 18 W 24/09, jeweils juris) - angenommen, dass der Beklagte als Consultant der Klägerin kein Einfirmenvertreter sei.
  • KG, 13.10.2014 - 8 U 203/13

    Zulässiger Rechtsweg bei Subventionsgewährung durch Hoheitsträger:

    Die Unzulässigkeit der Klage führt allerdings nicht zur Klageabweisung, vielmehr war das angefochtene Urteil aufzuheben (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 20.02.2006 - 18 U 40/05 -), der Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten durch Beschluss (vgl. BGH, Beschluss vom 9. November 1995 - V ZB 27/94 - ; BGHZ 131, 169) für unzulässig zu erklären und der Rechtsstreit an das zuständige Verwaltungsgericht 1. Instanz, das Verwaltungsgericht Berlin, zu verweisen.

    Die Beklagten haben damit jedenfalls konkludent (vgl. insoweit auch Beschluss des OLG Hamm vom 20. Februar 2006 - 18 U 40/05 -) die Zulässigkeit des Rechtsweges gerügt.

  • OLG Köln, 15.09.2008 - 19 W 18/08

    Berücksichtigung von Provisionsvorschüssen bei der Bestimmung der

    Der Senat hält auch unter Berücksichtigung der zwischenzeitlich veröffentlichten Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm vom 20.02.2006 - 18 U 40/05 - daran fest, dass diese Vorschüsse bei der Ermittlung der nach § 5 Abs. 3 maßgeblichen Vergütungsgrenze zu berücksichtigen sind (vgl. Beschlüsse des Senats vom 23.12.2005 - 19 W 54/05 -, vom 12.07.2006 - 19 W 29/06 - und vom 29.09.2006 - 19 W 55/06-).
  • LAG Hamm, 24.02.2009 - 2 Ta 629/08

    Rechtsweg: Einfirmenvertreter gemäß § 5 Abs. 3 Satz 1 ArbGG; Ermittlung der

    Maßgeblich sind die tatsächlich entstandenen Provisions- und Aufwendungsersatzansprüche des Handelsvertreters (BGH 12.02.2008, VIII ZB 51/06, BB 2008, 770 sowie OLG Hamm 20.02.2006, 18 U 40/05, Juris).
  • OVG Sachsen, 15.04.2015 - 4 A 657/13

    öffentlich-rechtliche Streitigkeit, Rechtswegverweisung in zweiter Instanz,

    Diese konkludente Zuständigkeitsrüge ist ausreichend (zur konkludenten Zuständigkeitsrüge s. auch OLG Hamm, Beschl. v. 20. Februar 2006 - 18 U 40/05 -, juris Rn. 19).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 13.08.2015 - L 15 P 21/15
    Die Frage nach der Sachentscheidungsbefugnis des SG Lüneburg war damit hinreichend klar aufgeworfen und lag auch unter dem Gesichtspunkt der (letztlich offenkundigen) Zuständigkeit des SG Dortmund als Gericht der Hauptsache i.S.v. § 86b Abs. 2 S. 1 SGG "auf dem Tisch" (vgl. zur Bedeutung von Sachvortrag als konkludenter Rüge i.S.v. § 17a Abs. 3 S. 2 GVG OLG Hamm, Beschluss v. 20.02.2006, Az. 18 U 40/05, Rn. 19 bei juris; BGH, Urt. v. 18.11.1998, Az. VIII ZR 269/97, Rn. 7 bei juris).
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